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Einführung des persönlichen Gesundheitshefts für Asylsuchende in medizinischen Versorgungseinrichtungen der Landeserstaufnahmestellen in Baden-Württemberg

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Überblick

Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt von August bis November 2016 in allen Landeserstaufnahmestellen im Regierungsbezirk Karlsruhe (Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim) ein persönliches Gesundheitsheft für Asylsuchende ein. Das Gesundheitsheft wird beim Erstkontakt in den medizinischen Versorgungseinrichtungen an Asylsuchende ausgegeben.

Das Gesundheitsheft wurde im Zuge des Aufbaus der interdisziplinären Ambulanz im Patrick Henry Village (PHV) entwickelt und wird dort bereits seit Februar 2016 bei der medizinischen Versorgung eingesetzt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zum Gesundheitsheft und zur Evaluation der Wirksamkeit.

Hintergrund: Wechselnde Aufenthaltsorte und Versorgungseinrichtungen

Bei der Administration und Koordination der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden sind die Länder, Landkreise sowie kreisfreien Städte beteiligt. Hinzu kommt eine Vielzahl versorgender Akteure: Der Öffentliche Gesundheitsdienst, die niedergelassene Ärzteschaft mit ihren verschiedenen Fachgebieten, die Krankenhäusern und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen wie z.B. Wohlfahrtsverbände. Diese Versorgungsvielfalt wird an vielen Orten ergänzt durch ehrenamtlich organisierte, medizinische Hilfsangebote.

Bis Asylsuchende den Ort ihres endgültigen Verbleibs erreichen, haben sie oftmals mehrfach den Aufenthaltsort gewechselt: (1.) Zwischen Bundesländern, (2.) zwischen Sammelunterkünften innerhalb eines Bundeslands, sowie (3.) zwischen der Unterkunft in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) und der Folge- und Anschlussunterbringung in den Gemeinden.

Problem: Dokumentation der medizinischen Versorgung und Informationsverluste an den Schnittstellen

Durch die Beteiligung zahlreicher Akteure sowie durch die häufigen Transfers der Asylsuchenden entsteht die klassische Schnittstellenproblematik einer sektorenübergreifenden Versorgung mit hohen Reibungsverlusten: Befunde und Informationen werden mehrfach erhoben, gehen verloren oder werden auf datenschutzrechtlich bedenklichen Wegen dem vermeintlichen Verbleib der Asylsuchenden hinterher gesendet. Informationen über die in Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgte Versorgung erreichen die nächste Ebene der Folgeunterbringung entweder nicht oder werden erst gar nicht regelhaft erhoben und dokumentiert. Diese Problematik wurde von der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung der Universitätsklinik bereits bundesweit untersucht und thematisiert [1,2].

Bis zur flächendeckenden Implementierung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende stellt ein standardisiertes, persönliches Gesundheitsheft die bestmögliche sektorenübergreifende Informationsübermittlung zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems dar.

Ziel: Verbesserung der Informationsweiterleitung, Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Verbesserung der Qualität und Patientensicherheit

Das persönliche Gesundheitsheft dient in erster Linie der Verbesserung der Informationsübermittlung zwischen den an der medizinischen Versorgung beteiligten Behandlern und verbleibt bei den Asylsuchenden. Dadurch soll die Kontinuität der Versorgung gewährleistet werden. Weiterhin wird angenommen, dass durch die verbesserte Dokumentation und Informationsübermittlung redundante Untersuchungen vermieden werden. Die verbesserte Weitergabe relevanter Informationen wie Dauermedikationen und Vorerkrankungen soll dazu beitragen, die Qualität der Versorgung sowie die Patientensicherheit zu verbessern.

[1] Bozorgmehr K, Noest S, Thaiss MH, Razum O. Die gesundheitliche Versorgungssituation von Asylsuchenden. Bundesweite Bestandsaufnahme über die Gesundheitsämter. Bundesgesundheitsblatt 2016; 59(5):545-555.

[2] Razum O, Bunte A, Gilsdorf A, Ziese T, Bozorgmehr K. Gesundheitsversorgung von Geflüchteten: Zu gesicherten Daten kommen. Dtsch Arztebl 2016; 113(4):A130-A133.


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